VVermieter-Cockpit

Haftungsausschluss

Gilt zusätzlich zu den einzelnen Hinweisen, die an relevanten Stellen im Cockpit selbst angezeigt werden (z. B. bei der Beleg-Bestätigung und der Mieter-Ansicht).

Keine Rechts- oder Steuerberatung

Vermieter-Cockpit unterstützt die Erstellung der Nebenkostenabrechnung nach den Grundsätzen von § 556 BGB und der Betriebskostenverordnung (BetrKV), ersetzt aber keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung. Prüfen Sie insbesondere bei ungewöhnlichen Fallgestaltungen (z. B. Gewerbeflächen, Sonderumlagen) die Abrechnung zusätzlich mit fachkundiger Beratung.

Vereinfachungen in der Berechnung

Die folgenden Punkte sind bewusste, dokumentierte Vereinfachungen (siehe auch die technische Dokumentation):

  • Der Kostenarten-Katalog (§ 2 BetrKV) mit vorgeschlagenem Verteilerschlüssel ist ein sinnvoller Standard, keine verbindliche rechtliche Einordnung - insbesondere Heizkosten können nach der Heizkostenverordnung eine andere Verbrauchs-/Flächen-Mischung erfordern, als hier standardmäßig hinterlegt.
  • Bei unterjährigem Mieterwechsel wird der Verbrauchsanteil tageszahl-proportional geschätzt, nicht durch eine gesonderte Zwischenablesung ermittelt.
  • Bei mehreren gleichzeitigen Mietverträgen in einer Einheit (z. B. Wohngemeinschaften) wird der Kostenanteil nach Kopfzahl aufgeteilt, nicht nach individuell vereinbarten Anteilen.

KI-gestützte Belegerkennung

Die automatisierte Erkennung von Betrag, Datum, Anbieter und Kostenart aus hochgeladenen Belegen ist ein Vorschlag ohne Gewähr auf Richtigkeit oder Vollständigkeit. Jeder Vorschlag muss von Ihnen vor der Übernahme in eine Abrechnung geprüft und bestätigt werden - eine automatische Übernahme ohne Bestätigung findet nicht statt.

Eingegebene Daten

Für die Richtigkeit der von Ihnen eingegebenen Objekt-, Einheiten- und Mietvertragsdaten sind Sie als Nutzer:in selbst verantwortlich. Wir übernehmen keine Haftung für Schäden, die aus fehlerhaften oder unvollständigen Eingaben entstehen.

Verfügbarkeit und Softwarestand

Vermieter-Cockpit befindet sich in aktiver Entwicklung und wird ohne Gewährleistung einer bestimmten Verfügbarkeit oder Fehlerfreiheit bereitgestellt („wie besehen“). Für Datenverlust durch technische Störungen wird im Rahmen des gesetzlich Zulässigen keine Haftung übernommen - regelmäßige eigene Exporte wichtiger Abrechnungen werden empfohlen.