Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) – Vorlage
Zwischen Ihnen als Vermieter:in („Verantwortlicher“) und Vermieter-Cockpit („Auftragsverarbeiter“) gemäß Art. 28 DSGVO.
1. Gegenstand und Dauer
Gegenstand ist die Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Auftragsverarbeiter im Auftrag des Verantwortlichen im Rahmen der Nutzung von Vermieter-Cockpit. Die Dauer entspricht der Laufzeit des Hauptvertrags (Nutzung der Software).
2. Art und Zweck der Verarbeitung
- Speicherung und Verwaltung von Objekt-, Einheiten- und Mietvertragsdaten
- Automatisierte Erkennung von Beleginhalten (Beträge, Datum, Kostenart) mittels KI
- Berechnung und Erstellung von Nebenkostenabrechnungen sowie zugehöriger PDFs
- Bereitstellung eines Zugriffslinks, über den Mieter:innen ihre eigene Abrechnung einsehen können
3. Art der personenbezogenen Daten
- Stammdaten: Name der Mieter:innen, Personenzahl im Mietverhältnis
- Vertragsdaten: Mietbeginn/-ende, Vorauszahlungen
- Belegdaten: Rechnungsfotos/-PDFs, ggf. mit Namen/Adressen von Dienstleistern
4. Kategorien betroffener Personen
Mieter:innen der vom Verantwortlichen verwalteten Objekte.
5. Pflichten des Auftragsverarbeiters
- Verarbeitung ausschließlich auf dokumentierte Weisung des Verantwortlichen (Nutzung der Software wie vorgesehen)
- Gewährleistung der Vertraulichkeit (Mandantentrennung je Organisation, siehe Abschnitt 9 der Datenschutzerklärung)
- Umsetzung angemessener technischer und organisatorischer Maßnahmen (TOM) - siehe Abschnitt 7 unten
- Unterstützung bei der Erfüllung von Betroffenenrechten und Datenschutz-Folgenabschätzungen, soweit zumutbar
- Unverzügliche Meldung von Datenschutzverletzungen an den Verantwortlichen
6. Unterauftragsverarbeiter
Der Verantwortliche stimmt dem Einsatz folgender Unterauftragsverarbeiter zu (Art. 28 Abs. 2 DSGVO):
- Anthropic PBC (USA) - Beleg-Datenextraktion, abgesichert über EU-Standardvertragsklauseln
- Stripe - Zahlungsabwicklung
- Resend - E-Mail-Versand
- Vercel - Hosting (Region Frankfurt)
- Hetzner Online GmbH (EU) - Objektspeicher
Über den Austausch oder die Ergänzung von Unterauftragsverarbeitern wird der Verantwortliche informiert und kann innerhalb einer angemessenen Frist widersprechen. [Genaue Widerspruchsfrist und Benachrichtigungsweg festlegen.]
7. Technische und organisatorische Maßnahmen (TOM)
- Verschlüsselte Übertragung (TLS)
- Passwort-Hashing (bcrypt), Token-Hashing (SHA-256) für Mieter-Zugriffslinks
- Mandantentrennung: jede Abfrage ist an eine Organisation gebunden
- Rollenbasierter Zugriff (aktuell: Objekt-Eigentümer:in)
[Vollständige TOM-Anlage nach Art. 32 DSGVO ergänzen (z. B. Backup-Konzept, Zutrittskontrolle beim Hosting-Anbieter, Verfügbarkeitskonzept) - dieser Abschnitt ist ein Ausgangspunkt, keine vollständige Anlage.]
8. Kontrollrechte des Verantwortlichen
Der Verantwortliche hat das Recht, sich von der Einhaltung dieser Vereinbarung zu überzeugen, z. B. durch Anforderung von Nachweisen oder Zertifikaten der eingesetzten Unterauftragsverarbeiter.
9. Löschung und Rückgabe nach Vertragsende
Nach Beendigung der Nutzung werden die Daten des Verantwortlichen gelöscht, sofern keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht entgegensteht. Auf Wunsch wird ein Export der Daten vor Löschung bereitgestellt. [Genauen Löschzeitraum nach Kündigung festlegen (z. B. 30 Tage).]
10. Haftung
Es gelten die Haftungsregelungen des Hauptvertrags, soweit diese Vereinbarung nichts Abweichendes regelt. [Haftungsklausel juristisch abstimmen.]